|
|
|
|
||
|
Die Standard-Versorgung der Krankenkassen sieht bei großen Zahnlücken einen herausnehmbaren, von Klammern gehaltenen, Zahnersatz vor. Diese Teilprothese wird mit Hilfe von Metallklammern an den eigenen Zähnen befestigt. Leider gewährleistet die Klemmbefestigung mittels Klammern weder den Erhalt eigener Zähne, noch einen optimalen Tragekomfort. Ästhetische Überlegungen stehen leider nicht zur Diskussion. Dieser herausnehmbare Zahnersatz ist, wie vom Gesetzgeber gefordert, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, aber er entspricht in keinster Weise dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik. Bei diesem Zahnersatz werden künstliche Zähne an dieser Metallbasis oder bei einer provisorischen Versorgung an einer Kunststoffbasis befestigt und über Klammern mit den Restzähnen verbunden. Man unterscheidet bei den Klammern zwischen gebogenen (bei Provisorien) und gegossenen (Metallbasis) Klammern. Auflagen und Klammern gefährden unter bestimmten Umständen den Zahnschmelz (Abrieb). Durch ungünstige Belastung kann es zu erheblichen statischen Problemen kommen, d. h. die Kaufunktion ist beeinträchtigt. Bei sichtbaren Klammern wird die Ästhetik beeinflußt. Die Trageeigenschaften sind eingeschränkt. (Hinweis: Lesen Sie auch die Pflegehinweise)
|
||||
Zähne schützen, aber wie?
Zahnkosmetik? Parodontosebehandlung? (Zahnfleischbluten) Zahnspangen? Knirscherschienen? Sportmundschutz? Die Tücke mit der Lücke? Es fehlen Zähne? - Riegel - Implantate - Brücke - Modellguß a) Standard - Geschiebe - Teleskope - totale Protese Karies was tun? Ästetische Korrekturen? Abgebrochene Zähne? |